AGB Junge Werbung
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden
Vertrages mit
Junge Werbung, Michael Boscher, Schützenstrasse 6, 90552 Röthenbach
(im folgenden Junge Werbung genannt)
und dem Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Junge Werbung.
1.2 Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung.
1.3 Auch zukünftige Geschäftsbeziehungen unterliegen dieser AGB, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertrag und Vertragsleistung, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote von Junge Werbung sind unverbindlich, freibleibend und haben,
wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot bestimmt wird, eine Gültigkeit
von 6 Monaten.
2.2 Der Vertrag zwischen Junge Werbung und dem Kunden kommt durch Auftragbestätigung des Kunden zustande, wenn sie nicht durch Junge Werbung zurückgewiesen wird. Beides erfolgt im Regelfall schriftlich.
2.3 Ein - auch mündlich gegebener - Auftrag gilt jedoch ebenso als erteilt, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden.
2.4 Junge Werbung kann das Zustandekommen des Vertrages von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
2.5 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot mit
Leistungsbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung, respektive durch die gemeinsam mit dem Kunden abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen.
2.6 Junge Werbung ist berechtigt, sich zur Erfüllung der angebotenen Leistungen Dritter zu
bedienen. Diese werden dadurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Junge Werbung kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
3. Kündigung und Vertragsdauer
3.1 Der Kunde schließt mit Junge Werbung projektbezogene Verträge. Diese Projekte können befristet oder unbefristet sein. Unbefristete Verträge können beidseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
3.2 Junge Werbung behält sich das Recht vor, Verträge fristlos zu Kündigen, wenn der Kunde vereinbarte Leistungen nicht fristgerecht erfüllt, welche zur erfolgreichen Durchführung des Projektes notwendig sind, bzw. gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Junge Werbung verstoßen, bzw. eine oder mehrere Regelungen des Vertrages nicht einhält. In diesem Fall muss der Kunde die bis dahin durch Junge Werbung erbrachten Leistungen sowie ggf. eine Schadenersatzforderung sofort nach Rechnungsstellung bezahlen.
3.3 Endet das Vertragsverhältnis vorzeitig, ohne dass dies durch Junge Werbung zu
verantworten ist, bleibt der Kunde zur Bezahlung der vollen ursprünglich vereinbarten
Leistung verpflichtet abzüglich ersparter Auffwendungen im technischen und wirtschaftlichen Leistungsbereich
4. Leistungen
4.1 Das von Junge Werbung gebotene Leistungsspektrum ist im wesentlichen der Junge Werbung- Website (http://www.jungewerbung.de) zu entnehmen, kann nach Vereinbarung jedoch darüber hinausgehen.
4.2 Junge Werbung erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen im Regelfall selbst, ist aber auch berechtigt, fachkundige Dritte hinzuzuziehen, normalerweise in Absprache mit dem Kunden.
5. Pflichten von Junge Werbung
5.1 Junge Werbung verpflichtet sich zur zügigen Auftragbearbeitung.
5.2 Die Dienstleistung von Junge Werbung beinhaltet die Konzeption, Gestaltung und
Programmierung von Internetseiten für die Online- und Offline-Nutzung, die Konzeption,
Gestaltung und Programmierung von Multimedia-Anwendungen für CD-ROM u.ä., sowie die Konzeption und Gestaltung von Printmedien, den vereinbarten Umfang an Grafik-
/Fotobearbeitung, die vereinbarte Provideranmeldung und Webpromotion, sowie die für den Internetauftritt erforderliche Beratung. Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten
Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.
5.3 Die Junge Werbung zur Auftragsabwicklung überlassenen digitalen Datenträger (Disketten, CDs oder Ähnliches) werden spätestens mit Projektabschluss dem Kunden im
Originalzustand wieder zurückgegeben, soweit nicht höhere Gewalt dem entgegensteht.
5.4 Junge Werbung behandelt Kundendaten, die für die Durchführung des Auftrages
erforderlich, aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, vertraulich. (Vgl. auch Pt. 10).
Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein
bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung des Vertrages zu schaffen. Sollte ihm das, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich sein, so muss er dies Junge Werbung frühestmöglich mitteilen. Sollte er das nicht tun, haftet der Kunde für alle Folgeschäden.
6.2 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, die durch Junge Werbung erbrachten Leistungen an Dritte zu veräußern oder abzutreten.
6.3 Für die Inhalte (Texte, Grafiken etc.) der Webseiten haftet ausschließlich der Kunde und
versichert ausdrücklich, keine Inhalte gewaltverherrlichender oder pornographischer Art zu liefern und keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen. Weiterhin versichert der Kunde
ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union verstoßen. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es Junge Werbung nicht möglich eine genauere Einzelfallprüfung vornehmen,ob eventuelle Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde vollumfänglich.
7. Zahlungen
7.1 Junge Werbung stellt dem Kunden die im Vertrag (Auftragsbestätigung auf der Basis des
erstellten Angebotes) vereinbarten Leistungen zu den im Angebot genannten Konditionen
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort fällig, wenn in der Rechnung nicht
ausdrücklich ein anderer Fälligkeitstermin genannt wurde.
7.3 Zahlungsverzug tritt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder mit auf
der Rechnung genanntem Fälligkeitstermin ein.
7.4 Zahlungen sollen im Regelfall als Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto ohne Abzüge inklusive der ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen.
7.5 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Junge Werbung berechtigt, sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche fällig zu stellen, sowie weitere Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Junge Werbung berechtigt das Angebot des Kunden zu sperren und den Kunden mit den dafür anfallenden Kosten zu belasten.
7.6 Bei umfangreicheren Projekten und unbefristeten Verträgen ist Junge Werbung berechtigt, angemessene Voraus- und Abschlagzahlungen zu fordern. Diese werden bei der abschliessenden Rechnungsstellung berücksichtigt. So wird bei umfangreicheren Projekten, falls nichts anderes vereinbart wurde, eine Abschlagzahlung in Höhe von bis zu einem Drittel des voraussichtlichen Endpreises mit Auftragserteilung fällig, bis zu einem zweiten Drittel ist fällig mit Vorlage des Designentwurfes. Der Rest bei Projektabschluss. Auch bei Projekten, deren Erstellung aufgrund des Umfangs oder der zeitlichen Streckung bereits schleichend in die Webpflegephase übergehen, ist eine monatliche Abschlagszahlung entsprechend der durch Junge Werbung erbrachten Leistungen möglich.
7.7 Leistungen Dritter sind in den Rechnungen von Junge Werbung nicht enthalten - sie werden von den Leistungserbringern selbst und direkt mit dem Kunden abgerechnet.
8. Verzug, Rückvergütung und Aufrechnungsrecht, Leistungsverzögerung,
8.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Junge Werbung berechtigt, den Zutritt auf das
entsprechende Angebot bis zum Zahlungseingang zu sperren und den Kunden mit den dafür anfallenden Kosten zu belasten.
8.2 Gerät der Kunde in Verzug, so ist Junge Werbung berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
8.3 Darüber hinaus ist Junge Werbung berechtigt etwaige Kosten für Erinnerungs- und
Mahnschreiben in Höhe von jeweils 14,00€ zu berechnen.
8.4 Gegen Ansprüche von Junge Werbung kann der Kunde keine eigenen Ansprüche aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Ansprüchen gegen Junge Werbung aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
8.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
Junge Werbung die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Aussperrung, behördliche Anordnungen, Streik, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Leistungen Dritter), hat Junge Werbung auch bei vorliegen
vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten, da Junge Werbung hierauf keinen Einfluss hat.
8.6 Diese unvorhergesehenen Störungen berechtigen Junge Werbung, die Leistungen um die Dauer der Behinderung + 20% der ausgefallenen Zeit zu verlängern. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Junge Werbung liegenden sonstigen Störung erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung von Entgelten, soweit Junge Werbung auch hierauf keine Einflussmöglichkeit hat.
9. Domains und Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
9.1 Der Kunde versichert, dass durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens (auch eventueller Sub-Domains) und die Ladung seiner Seiten ins Internet nach seinem besten Wissen keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt
werden.
9.2 Desgleichen erkennt er an, dass für die Wahl des Domainnamens nur er allein
verantwortlich ist. Für eventuell daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet der
Kunde vollumfänglich.
9.3 Junge Werbung wird zwar versuchen den vereinbarten Domain-Namen für den Kunden
beim Provider bzw. bei der Denic registrieren zu lassen. Der Kunde hat aber keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens.
9.4 Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen,
wenn diese von Junge Werbung bestätigt ist und der Dienst oder Service unter diesem Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens Junge Werbung ausgeschlossen.
9.5 Auch prüft Junge Werbung die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Hierfür haftet vollumfänglich der Kunde. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von Junge Werbung nicht gewährleistet, soweit es nicht eine Eigenleistung von Junge Werbung betrifft. Der Kunde stellt Junge Werbung von Ansprüchen Dritteraus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer (Sub-) Domain frei.
10. Urheberrecht
10.1 Das Copyright/Urheberrecht für Layout und Design bleibt Eigentum von Junge Werbung,
soweit es von Junge Werbung entworfen wurde. Dies gilt unbefristet über die Dauer eines
Vertragsverhältnisses hinaus und bezieht sich ausdrücklich auch auf die von Junge Werbung
erstellten grafischen Elemente (Button, Animationen, Hintergrunddesign, Grafiken,
Multimediainhalte, etc.).
10.2 Es bedeutet zudem, dass nach Ende eines Vertragsverhältnisses mit Junge Werbung das sich hierauf und das Gesamtlayout und -Design beziehende Copyright dauerhaft im Impressum bzw. den Anbieterangaben enthalten bleiben muss.
10.3 Vor Weitergabe oder Verkauf genannter grafischer oder Multimedia-Elemente an Dritte
ist Junge Werbung vorher zu kontaktieren. Gleiches gilt vor der Verwendung in Printmedien.
11. Datenschutz und Datenerfassung
11.1 Junge Werbung verpflichtet sich, im Rahmen des Möglichen, Kundendaten vertraulich und vor dem Zugang Dritter geschützt zu behandeln. Insbesondere werden Kundendaten nicht an unbeteiligte, nicht mit der Durchführung des Auftrages befasste Dritte weitergegeben. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Kunden als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.
11.2 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die durch
Junge Werbung unterbreiteten Informationen als vertraulich.
11.3 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Junge Werbung seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.4 Soweit sich Junge Werbung zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, ist Junge Werbung berechtigt, die Teilnehmerdaten Offenzulegen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
11.5 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Bereich der Übertragungswege
die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde
ausdrücklich in Kauf.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde muss - auch im eigenen Interesse - offensichtliche Mängel der Dienstleistung von Junge Werbung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich reklamieren. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte innerhalb von derzeit 6 Monaten nach Projektabschluss/-übergabe zu, wobei Junge Werbung sich jedoch zunächst das Recht der für den Kunden kostenlosen Nachbesserung vorbehält. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
12.2 Der Kunde hat kein Recht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Nur wenn aus technischen Gründen eine Nachbesserung erfolglos bleibt, besteht das Recht zur Preisminderung.
12.3 Junge Werbung haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch
Fremdeinwirkung entstanden sind. Ansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach 6 Monaten.
13. Haftung und Schadenersatzansprüche
13.1 Die Haftung von Junge Werbung auf Schadensersatz ist, soweit sie nicht den
vorgenannten Gewährleistungsregeln unterliegt, gleich aus welchem Rechtsgrund auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13.2 Junge Werbung haftet auch nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass seine Website im Internet nicht zu erreichen ist.
13.3 In allen anderen Fällen aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, aus Verzug
oder im Falle von nachgewiesenen Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß
vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch beschränkt sich die Haftung von Junge Werbung auf den Betrag in Höhe des vereinbarten Preises.
13.4 Junge Werbung kann keinerlei Haftung für die Vergabe von Domain-Namen durch die
DENIC Deutschland und die INTERNIC USA oder gleichartiger Anbieter übernehmen, die
Bestellung eines Domain-Namens geschieht nur unter Vorbehalt.
13.5 Der Kunde stellt Junge Werbung von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit
der Nutzung einer Internet-Präsentation, eines Multimedia-Produktes, oder eines Print-
Mediums erhoben werden könnten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die
angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die Junge Werbung bei der Durchsetzung der mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Junge Werbung für sämtliche Leistungen. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Sonstiges
15.1 Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, hat Junge Werbung das Recht, Namen und/oder Internetadresse(n) der Kunden in seinen Referenzen zu nennen und auf die erstellten Internetseiten des Kunden einen Hyperlink zum Internetangebot von Junge Werbung einzubinden.
15.2 Aktualisierungen der AGB behält sich Junge Werbung jederzeit vor.
Vertrages mit
Junge Werbung, Michael Boscher, Schützenstrasse 6, 90552 Röthenbach
(im folgenden Junge Werbung genannt)
und dem Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Junge Werbung.
1.2 Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung.
1.3 Auch zukünftige Geschäftsbeziehungen unterliegen dieser AGB, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertrag und Vertragsleistung, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote von Junge Werbung sind unverbindlich, freibleibend und haben,
wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot bestimmt wird, eine Gültigkeit
von 6 Monaten.
2.2 Der Vertrag zwischen Junge Werbung und dem Kunden kommt durch Auftragbestätigung des Kunden zustande, wenn sie nicht durch Junge Werbung zurückgewiesen wird. Beides erfolgt im Regelfall schriftlich.
2.3 Ein - auch mündlich gegebener - Auftrag gilt jedoch ebenso als erteilt, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden.
2.4 Junge Werbung kann das Zustandekommen des Vertrages von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
2.5 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot mit
Leistungsbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung, respektive durch die gemeinsam mit dem Kunden abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen.
2.6 Junge Werbung ist berechtigt, sich zur Erfüllung der angebotenen Leistungen Dritter zu
bedienen. Diese werden dadurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Junge Werbung kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
3. Kündigung und Vertragsdauer
3.1 Der Kunde schließt mit Junge Werbung projektbezogene Verträge. Diese Projekte können befristet oder unbefristet sein. Unbefristete Verträge können beidseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
3.2 Junge Werbung behält sich das Recht vor, Verträge fristlos zu Kündigen, wenn der Kunde vereinbarte Leistungen nicht fristgerecht erfüllt, welche zur erfolgreichen Durchführung des Projektes notwendig sind, bzw. gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Junge Werbung verstoßen, bzw. eine oder mehrere Regelungen des Vertrages nicht einhält. In diesem Fall muss der Kunde die bis dahin durch Junge Werbung erbrachten Leistungen sowie ggf. eine Schadenersatzforderung sofort nach Rechnungsstellung bezahlen.
3.3 Endet das Vertragsverhältnis vorzeitig, ohne dass dies durch Junge Werbung zu
verantworten ist, bleibt der Kunde zur Bezahlung der vollen ursprünglich vereinbarten
Leistung verpflichtet abzüglich ersparter Auffwendungen im technischen und wirtschaftlichen Leistungsbereich
4. Leistungen
4.1 Das von Junge Werbung gebotene Leistungsspektrum ist im wesentlichen der Junge Werbung- Website (http://www.jungewerbung.de) zu entnehmen, kann nach Vereinbarung jedoch darüber hinausgehen.
4.2 Junge Werbung erbringt die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen im Regelfall selbst, ist aber auch berechtigt, fachkundige Dritte hinzuzuziehen, normalerweise in Absprache mit dem Kunden.
5. Pflichten von Junge Werbung
5.1 Junge Werbung verpflichtet sich zur zügigen Auftragbearbeitung.
5.2 Die Dienstleistung von Junge Werbung beinhaltet die Konzeption, Gestaltung und
Programmierung von Internetseiten für die Online- und Offline-Nutzung, die Konzeption,
Gestaltung und Programmierung von Multimedia-Anwendungen für CD-ROM u.ä., sowie die Konzeption und Gestaltung von Printmedien, den vereinbarten Umfang an Grafik-
/Fotobearbeitung, die vereinbarte Provideranmeldung und Webpromotion, sowie die für den Internetauftritt erforderliche Beratung. Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten
Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.
5.3 Die Junge Werbung zur Auftragsabwicklung überlassenen digitalen Datenträger (Disketten, CDs oder Ähnliches) werden spätestens mit Projektabschluss dem Kunden im
Originalzustand wieder zurückgegeben, soweit nicht höhere Gewalt dem entgegensteht.
5.4 Junge Werbung behandelt Kundendaten, die für die Durchführung des Auftrages
erforderlich, aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, vertraulich. (Vgl. auch Pt. 10).
Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein
bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung des Vertrages zu schaffen. Sollte ihm das, aus welchem Grund auch immer, nicht möglich sein, so muss er dies Junge Werbung frühestmöglich mitteilen. Sollte er das nicht tun, haftet der Kunde für alle Folgeschäden.
6.2 Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, die durch Junge Werbung erbrachten Leistungen an Dritte zu veräußern oder abzutreten.
6.3 Für die Inhalte (Texte, Grafiken etc.) der Webseiten haftet ausschließlich der Kunde und
versichert ausdrücklich, keine Inhalte gewaltverherrlichender oder pornographischer Art zu liefern und keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen. Weiterhin versichert der Kunde
ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union verstoßen. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es Junge Werbung nicht möglich eine genauere Einzelfallprüfung vornehmen,ob eventuelle Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde vollumfänglich.
7. Zahlungen
7.1 Junge Werbung stellt dem Kunden die im Vertrag (Auftragsbestätigung auf der Basis des
erstellten Angebotes) vereinbarten Leistungen zu den im Angebot genannten Konditionen
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort fällig, wenn in der Rechnung nicht
ausdrücklich ein anderer Fälligkeitstermin genannt wurde.
7.3 Zahlungsverzug tritt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder mit auf
der Rechnung genanntem Fälligkeitstermin ein.
7.4 Zahlungen sollen im Regelfall als Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto ohne Abzüge inklusive der ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen.
7.5 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Junge Werbung berechtigt, sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche fällig zu stellen, sowie weitere Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Junge Werbung berechtigt das Angebot des Kunden zu sperren und den Kunden mit den dafür anfallenden Kosten zu belasten.
7.6 Bei umfangreicheren Projekten und unbefristeten Verträgen ist Junge Werbung berechtigt, angemessene Voraus- und Abschlagzahlungen zu fordern. Diese werden bei der abschliessenden Rechnungsstellung berücksichtigt. So wird bei umfangreicheren Projekten, falls nichts anderes vereinbart wurde, eine Abschlagzahlung in Höhe von bis zu einem Drittel des voraussichtlichen Endpreises mit Auftragserteilung fällig, bis zu einem zweiten Drittel ist fällig mit Vorlage des Designentwurfes. Der Rest bei Projektabschluss. Auch bei Projekten, deren Erstellung aufgrund des Umfangs oder der zeitlichen Streckung bereits schleichend in die Webpflegephase übergehen, ist eine monatliche Abschlagszahlung entsprechend der durch Junge Werbung erbrachten Leistungen möglich.
7.7 Leistungen Dritter sind in den Rechnungen von Junge Werbung nicht enthalten - sie werden von den Leistungserbringern selbst und direkt mit dem Kunden abgerechnet.
8. Verzug, Rückvergütung und Aufrechnungsrecht, Leistungsverzögerung,
8.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Junge Werbung berechtigt, den Zutritt auf das
entsprechende Angebot bis zum Zahlungseingang zu sperren und den Kunden mit den dafür anfallenden Kosten zu belasten.
8.2 Gerät der Kunde in Verzug, so ist Junge Werbung berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
8.3 Darüber hinaus ist Junge Werbung berechtigt etwaige Kosten für Erinnerungs- und
Mahnschreiben in Höhe von jeweils 14,00€ zu berechnen.
8.4 Gegen Ansprüche von Junge Werbung kann der Kunde keine eigenen Ansprüche aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Ansprüchen gegen Junge Werbung aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
8.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
Junge Werbung die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Aussperrung, behördliche Anordnungen, Streik, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Leistungen Dritter), hat Junge Werbung auch bei vorliegen
vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten, da Junge Werbung hierauf keinen Einfluss hat.
8.6 Diese unvorhergesehenen Störungen berechtigen Junge Werbung, die Leistungen um die Dauer der Behinderung + 20% der ausgefallenen Zeit zu verlängern. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Junge Werbung liegenden sonstigen Störung erfolgt grundsätzlich keine Rückvergütung von Entgelten, soweit Junge Werbung auch hierauf keine Einflussmöglichkeit hat.
9. Domains und Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
9.1 Der Kunde versichert, dass durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens (auch eventueller Sub-Domains) und die Ladung seiner Seiten ins Internet nach seinem besten Wissen keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt
werden.
9.2 Desgleichen erkennt er an, dass für die Wahl des Domainnamens nur er allein
verantwortlich ist. Für eventuell daraus resultierende Schadensersatzansprüche haftet der
Kunde vollumfänglich.
9.3 Junge Werbung wird zwar versuchen den vereinbarten Domain-Namen für den Kunden
beim Provider bzw. bei der Denic registrieren zu lassen. Der Kunde hat aber keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens.
9.4 Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen,
wenn diese von Junge Werbung bestätigt ist und der Dienst oder Service unter diesem Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens Junge Werbung ausgeschlossen.
9.5 Auch prüft Junge Werbung die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Hierfür haftet vollumfänglich der Kunde. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von Junge Werbung nicht gewährleistet, soweit es nicht eine Eigenleistung von Junge Werbung betrifft. Der Kunde stellt Junge Werbung von Ansprüchen Dritteraus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer (Sub-) Domain frei.
10. Urheberrecht
10.1 Das Copyright/Urheberrecht für Layout und Design bleibt Eigentum von Junge Werbung,
soweit es von Junge Werbung entworfen wurde. Dies gilt unbefristet über die Dauer eines
Vertragsverhältnisses hinaus und bezieht sich ausdrücklich auch auf die von Junge Werbung
erstellten grafischen Elemente (Button, Animationen, Hintergrunddesign, Grafiken,
Multimediainhalte, etc.).
10.2 Es bedeutet zudem, dass nach Ende eines Vertragsverhältnisses mit Junge Werbung das sich hierauf und das Gesamtlayout und -Design beziehende Copyright dauerhaft im Impressum bzw. den Anbieterangaben enthalten bleiben muss.
10.3 Vor Weitergabe oder Verkauf genannter grafischer oder Multimedia-Elemente an Dritte
ist Junge Werbung vorher zu kontaktieren. Gleiches gilt vor der Verwendung in Printmedien.
11. Datenschutz und Datenerfassung
11.1 Junge Werbung verpflichtet sich, im Rahmen des Möglichen, Kundendaten vertraulich und vor dem Zugang Dritter geschützt zu behandeln. Insbesondere werden Kundendaten nicht an unbeteiligte, nicht mit der Durchführung des Auftrages befasste Dritte weitergegeben. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Kunden als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen.
11.2 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die durch
Junge Werbung unterbreiteten Informationen als vertraulich.
11.3 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Junge Werbung seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.4 Soweit sich Junge Werbung zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, ist Junge Werbung berechtigt, die Teilnehmerdaten Offenzulegen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
11.5 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Bereich der Übertragungswege
die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde
ausdrücklich in Kauf.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde muss - auch im eigenen Interesse - offensichtliche Mängel der Dienstleistung von Junge Werbung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich reklamieren. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte innerhalb von derzeit 6 Monaten nach Projektabschluss/-übergabe zu, wobei Junge Werbung sich jedoch zunächst das Recht der für den Kunden kostenlosen Nachbesserung vorbehält. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
12.2 Der Kunde hat kein Recht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen. Nur wenn aus technischen Gründen eine Nachbesserung erfolglos bleibt, besteht das Recht zur Preisminderung.
12.3 Junge Werbung haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch
Fremdeinwirkung entstanden sind. Ansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach 6 Monaten.
13. Haftung und Schadenersatzansprüche
13.1 Die Haftung von Junge Werbung auf Schadensersatz ist, soweit sie nicht den
vorgenannten Gewährleistungsregeln unterliegt, gleich aus welchem Rechtsgrund auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13.2 Junge Werbung haftet auch nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass seine Website im Internet nicht zu erreichen ist.
13.3 In allen anderen Fällen aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, aus Verzug
oder im Falle von nachgewiesenen Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß
vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch beschränkt sich die Haftung von Junge Werbung auf den Betrag in Höhe des vereinbarten Preises.
13.4 Junge Werbung kann keinerlei Haftung für die Vergabe von Domain-Namen durch die
DENIC Deutschland und die INTERNIC USA oder gleichartiger Anbieter übernehmen, die
Bestellung eines Domain-Namens geschieht nur unter Vorbehalt.
13.5 Der Kunde stellt Junge Werbung von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit
der Nutzung einer Internet-Präsentation, eines Multimedia-Produktes, oder eines Print-
Mediums erhoben werden könnten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die
angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die Junge Werbung bei der Durchsetzung der mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Junge Werbung für sämtliche Leistungen. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Sonstiges
15.1 Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, hat Junge Werbung das Recht, Namen und/oder Internetadresse(n) der Kunden in seinen Referenzen zu nennen und auf die erstellten Internetseiten des Kunden einen Hyperlink zum Internetangebot von Junge Werbung einzubinden.
15.2 Aktualisierungen der AGB behält sich Junge Werbung jederzeit vor.











